Auftragsbedingungen Immobilienfotografie
Stephan Lucka, Löttringhauser Str. 34, 44225 Dortmund · Stand: August 2026
§ 1 Geltung
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zur Immobilien- und Objektfotografie zwischen Stephan Lucka (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihnen in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Fotograf die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Sie gelten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für künftige Aufträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Auftrag und Termin
(1) Der Vertrag kommt mit der Terminbestätigung des Fotografen in Textform zustande; eine E-Mail genügt. Telefonisch erteilte Aufträge bestätigt der Fotograf in Textform.
(2) Grundlage des Auftrags sind Objektart, Objektgröße und das gewählte Paket nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste.
(3) Termine für Außenaufnahmen stehen unter dem Wettervorbehalt nach § 7.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist: Schlüssel liegen bereit oder eine zutrittsberechtigte Person öffnet.
(2) Er benennt eine Person, die während des Termins telefonisch erreichbar ist.
(3) Das Objekt ist aufnahmebereit: aufgeräumt und gereinigt, Bau-, Renovierungs- und Umzugsreste entfernt. Der Fotograf übernimmt keine Aufräum- oder Reinigungsarbeiten. Das Umstellen einzelner Gegenstände nimmt er nach Absprache vor.
(4) Bei bewohnten Objekten informiert der Auftraggeber die Bewohner rechtzeitig und holt deren Einverständnis ein. Der Fotograf fotografiert keine Personen und keine erkennbar privaten Unterlagen oder Bilder.
(5) Erforderliche Zustimmungen des Eigentümers oder sonstiger Berechtigter holt der Auftraggeber ein.
§ 4 Ausfall, Wartezeit und Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt in Textform kostenfrei absagen.
(2) Bei späterer Absage berechnet der Fotograf 50 % des vereinbarten Paketpreises.
(3) Kann der Termin nicht durchgeführt werden, weil das Objekt nicht zugänglich ist oder die Voraussetzungen des § 3 nicht vorliegen, berechnet der Fotograf eine vergebliche Anfahrt in Höhe von 79 € netto.
(4) Der Fotograf wartet vor Ort bis zu 30 Minuten. Danach gilt der Termin als ausgefallen; Absatz 3 gilt entsprechend.
(5) Kann der Fotograf aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erscheinen, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Der Fotograf bietet kurzfristig einen Ersatztermin an.
§ 5 Lieferung und Abnahme
(1) Der Lieferumfang richtet sich nach dem gewählten Paket. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach dem Termin über einen Download-Link; maßgeblich sind Werktage.
(2) Der Fotograf fertigt mehr Aufnahmen an, als geliefert werden, und trifft die Auswahl der zu liefernden Bilder nach fachlichem Ermessen. Ein Anspruch auf Herausgabe nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht.
(3) Geliefert wird in Portal-Auflösung und in Druckqualität, jeweils vollständig bearbeitet (Belichtung, Weißabgleich, Entzerrung, Retusche störender Details).
(4) Der Download-Link steht 30 Tage zur Verfügung. Die Sicherung der Dateien obliegt dem Auftraggeber; eine Archivierungspflicht des Fotografen besteht nicht.
(5) Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Bilder für die Vermarktung und Verwaltung des fotografierten Objekts zu nutzen. Umfasst sind insbesondere Immobilienportale, Exposés, Printerzeugnisse, Schaufensteraushänge, die eigene Website sowie die eigenen Social-Media-Kanäle des Auftraggebers.
(2) Eingeschlossen ist die Weitergabe an den Eigentümer des Objekts sowie an beauftragte Portale, Druckereien und Dienstleister, soweit diese für den Zweck nach Absatz 1 tätig werden.
(3) Nicht eingeschlossen sind der Weiterverkauf der Bilder, die Weiterlizenzierung an Dritte außerhalb des Zwecks nach Absatz 1 sowie Nutzungen ohne Bezug zum fotografierten Objekt, etwa als allgemeines Motiv auf der Website des Auftraggebers. Solche Nutzungen können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Bearbeitungen, die den Bildinhalt verfälschen — insbesondere das Entfernen oder Hinzufügen von Bauteilen, Mängeln oder Ausstattung — sind nicht gestattet. Zuschnitt, Formatanpassung, Größenänderung und die Einbindung in Layouts sind zulässig.
(5) Der Fotograf bleibt Urheber der Bilder. Er ist berechtigt, sie zur eigenen Werbung zu verwenden, insbesondere im Portfolio, auf seiner Website, in sozialen Medien und bei Wettbewerben. Auf Verlangen des Auftraggebers erfolgt dies erst nach Abschluss der Vermarktung des Objekts.
(6) Eine Urhebernennung wird nicht verlangt. Sie ist willkommen, aber keine Bedingung der Nutzung.
(7) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung.
§ 7 Außenaufnahmen und Wetter
(1) Außenaufnahmen erfolgen bei üblichem Tageslicht. Bei Regen, Schneefall oder erheblich eingeschränkter Sicht stimmen die Parteien ab, ob der Termin durchgeführt oder verschoben wird.
(2) Eine Verschiebung aus Wettergründen löst keine Kosten aus.
(3) Ein gesonderter Zweittermin allein für Außenaufnahmen bei günstigerer Witterung wird nach der Preisliste berechnet.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
(2) Anfahrt: bis 15 km ab Dortmund ohne Aufschlag; von 15 bis 35 km 39 € netto; darüber hinaus nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Die Rechnung wird mit der Lieferung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Haftung
(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
(3) Für Zustand, Ausstattung und Mängel des Objekts sowie für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben haftet der Fotograf nicht.
(4) Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass erforderliche Zustimmungen nach § 3 Absatz 4 und 5 nicht vorlagen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist — etwa ein privater Vermieter oder Eigentümer — und der Vertrag ausschließlich per Telefon, E-Mail oder auf anderem Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde. Für Unternehmer, insbesondere Maklerbüros, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen, gilt § 10 nicht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Stephan Lucka, Löttringhauser Str. 34, 44225 Dortmund, immo@lucka.biz) mittels einer eindeutigen Erklärung — etwa per Post oder E-Mail — über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts
Da ein Fototermin regelmäßig vor Ablauf der Widerrufsfrist stattfindet, bestätigt der Verbraucher vor dem Termin in Textform:
„Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung verliere.“
Diese Bestätigung wird vom Fotografen zusammen mit der Terminbestätigung eingeholt. Ohne sie bleibt das Widerrufsrecht bis zum Ablauf der Frist bestehen.
Muster-Widerrufsformular
An Stephan Lucka, Löttringhauser Str. 34, 44225 Dortmund, immo@lucka.biz
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung
der folgenden Dienstleistung: ____________________
Bestellt am / Termin vereinbart am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dortmund.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.